I.Hallenordnung
1. Unsere Mieter und deren Gäste unterwerfen sich mit der Buchung und dem Betreten der Tennisanlage dieser Hallenordnung sowie den ergänzend geltenden Geschäfts- und Spielbedingungen der TC Rot-Weiss Tennishalle.
2. Die Tennishalle darf nur mit Tennisschuhen mit sauberen Sohlen und entsprechender Spielbekleidung betreten werden. Es ist strengstens untersagt, die Halle mit roten Sandplatzschuhen zu betreten.
3. Cola, Bier und eingefärbte Getränke sind nur im Vorraum, nicht in der Tennishalle erlaubt.
4. Das Rauchen ist auf der gesamten Anlage einschließlich der Gastronomieräume grundsätzlich verboten.
5. Der TC Rot-Weiss behält sich vor, die zugeteilten Platznummern während der Spielzeit zu ändern, zugeteilte Plätze gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete oder Vergabe von Ersatzzeiten für besondere Zwecke (Turniere, Reparaturen etc.) in Anspruch zu nehmen.
6. Für die vom Mieter gebuchten Stunden wird keine Rückvergütung gewährt, wenn der Mieter diese ausfallen lässt. Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Miete für noch nicht gespielte Stunden besteht nicht. Ebenso kann die Miete nicht zurückverlangt werden, wenn Stunden aus Gründen ausfallen müssen, die der TC Rot-Weiss nicht zu vertreten hat.
7. Spielen ohne vorherige Buchung sowie ein Überziehen der gebuchten Spielzeit ist nicht gestattet. Wird die Spielzeit überzogen, ist der volle Stundenpreis zu entrichten.
8. Die Halle wird zu Kontrollzwecken videoüberwacht. Der jeweilige Nutzer erklärt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis.
9. Eine Haftung des TC Rot-Weiss gegenüber Besuchern, Mietern und Mitspielern bei Unfällen, Verlusten, Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art innerhalb und außerhalb der Anlage und auch bei Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grund, ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
Stand Oktober 2010 -
II. Geschäfts- und Spielbedingungen der TC Rot-Weiß Tennishalle
1. Die Plätze der Tennisanlage des TC Rot-Weiß Eichstätt e.V. sind täglich von 7.00 bis 23.00 Uhr online unter www. tennishalle-eichstaett.de buchbar. Sonderregelungen werden auf genannter Website des Vereins oder durch Aushang am „Schwarzen Brett“ bekanntgegeben.
2. Eine Beleg- bzw. Mietstunde umfasst 60 Minuten und beginnt zur vollen Stunde. Dabei ist die reine Spielzeit 55 Minuten, 5 Minuten dienen der Platzpflege (Abziehen und Linien kehren), zu der der Mieter und die Mitspieler verpflichtet sind. Maßgebend für Spielbeginn und -ende ist die Zentraluhr der Tennisanlage.
3. Abonnementbuchungen müssen rechtzeitig beim jeweiligen Verantwortlichen für die „Hallenbuchung“ vorgenommen werden. Der abgeschlossene Mietvertrag gilt für die darin festgelegte Dauer, den bezeichneten Platz und die Uhrzeit. Der Abschluss eines Abonnements schließt das Vorrecht auf Belegung derselben Stunde für die folgende Saison ein; soweit dieses Vorrecht termingemäß bis spätestens 01.09. eines Jahres wahrgenommen wird und kein Eigenbedarf des TC Rot-Weiß Eichstätt e.V. (z. B. Mannschaftstraining) besteht. Die Wintersaison umfasst 30 Wochen und beginnt etwa Mitte September. Der genaue Termin wird rechtzeitig auf der Website des Vereins bekanntgegeben.Die Preise für eine Spielstunde sowie für die Abonnements sind jeweils der zu dieser Zeit gültigen und auf der Website veröffentlichten Preisliste zu entnehmen.
4. Außerhalb der gebuchten Zeit besteht kein Nutzungsrecht. Spielen auf nicht belegten Plätzen ohne vorherige gültige Buchung ist nicht erlaubt.
5. Die Benutzung des Sanitärtrakts ist im Mietvertrag eingeschlossen.
6. Mit der Buchung hat der Mieter diese Geschäfts- und Spielbedingungen sowie die ergänzende Hallenordnung anerkannt und ist zur Zahlung der Platzmiete verpflichtet. Für vom Mieter gebuchte, aber nicht genutzte Stunden besteht kein Ersatzanspruch.
7. Die Geschäfts- und Spielbedingungen werden mit dem Betreten der Anlage durch Mieter, Mitspieler und Besucher wirksam. Der Mieter ist verpflichtet nur Mitspieler und Besucher mitzubringen, welche diese Bedingungen anerkennen. Der Aufenthalt in der Tennishalle, sowie in den Umkleiden und Duschen ist nur Mietern und Mitspielern, nicht jedoch Besuchern gestattet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des TC Rot-Weiß.
8. Die Verletzung der Geschäfts- und Spielbedingungen kann den Ausschluss von der Hallenbenutzung zur Folge haben. Über entsprechende Maßnahmen entscheidet der Vorstand des TC Rot-Weiß Eichstätt e.V. Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Miete für noch nicht abgespielte Stunden besteht in diesem Fall nicht.
9. Die Tennishalle darf nur mit geeigneten und sauberen Tennisschuhen betreten werden. Nicht erlaubt sind sogenannte Joggingschuhe (Stollen) und Schuhe mit abfärbenden Sohlen. Ordentliche Tenniskleidung wird vorausgesetzt.
10. In der Tennishalle ist das Rauchen strengstens untersagt. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Dies gilt für alle Räumlichkeiten der Tennisanlage. Das Einbringen von Getränken in offenen Behältnissen sowie Getränkedosen (Cola, Fanta, etc.) ist nachdrücklich untersagt. Flaschen müssen verschließbar sein!
11. Bei Abtretung des Mietrechts an einen Dritten tritt dieser mit voller Verpflichtung in den Vertrag ein. Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist nicht möglich.
12. Unterbrechungen des Spielbetriebes durch technische Störungen und höhere Gewalt berechtigen den Mieter nicht zum Vertragsrücktritt. Der TC Rot-Weiß wird im Rahmen der Möglichkeiten Ersatzzeiten anbieten.
13. Der TC Rot-Weiß behält sich vor, die zugeteilten Platznummern während der jeweiligen Laufzeit des Vertrages zu ändern und zugeteilte Plätze für besondere Zwecke, z. B. Turniere, Reparaturen, usw., gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete oder Vergabe von Ersatzzeiten, in Anspruch zu nehmen.
14. Mieter und Mitspieler sind für durch sie verursachte Schäden am Eigentum des TC Rot-Weiß verantwortlich und haftbar. Sie haben die Gegenstände der Anlage im vertragsmäßigen Zustand zu erhalten und dürfen ohne Zustimmung des Vorstandes keine Änderungen vornehmen. Beschädigungen, sowie Abnützungen, welche das normale Maß übersteigen (z. B. auf Grund nicht sachgemäßer Behandlung der Gegenstände oder Benutzung nicht geeigneter Schuhe), gehen zu Lasten des Mieters bzw. seiner Mitspieler. Bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter.
15. Alle technischen Einrichtungen der Tennishalle, mit Ausnahme der Münzautomaten für die Beleuchtung, werden nur durch den TC Rot-Weiß oder dessen Bevollmächtigte bedient. Dies gilt insbesondere für die Thermostatregulierung der Beheizung.
16. Eine Haftung des TC Rot-Weiß gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Tennisanlage bei Unfällen, Verlusten, Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art, innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
17. Beauftragte und sonstige Mitarbeiter des TC Rot-Weiß sind nicht zu Erklärungen bevollmächtigt, welche die Geschäfts- und Spielbedingungen abändern oder einschränken. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen im Rahmen einer gesonderten Hallenordnung bleiben dem Vorstand des TC Rot-Weiß Eichstätt vorbehalten.
18. Erfüllungsort ist Eichstätt, Gerichtsstand Ingolstadt.
- Stand Oktober 2010 -